Zum Hauptinhalt springen
UID-Bescheid

UID rückwirkend auf bereits ausgestellte Rechnungen anwenden

Support Team avatar
Verfasst von Support Team
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Wenn UID-Nummern nach der Rechnungserstellung eingetragen wurden und die Prüfung Ihrer UID erfolgreich war, werden zukünftige Rechnungen steuerfrei ausgestellt.

Leider besteht keine Möglichkeit, die UID rückwirkend zu prüfen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass Sie bereits im Vorjahr eine gültige UID hatten (Bescheid über die Erteilung der USt-IdNr.).

So tragen Sie die UID-Nummer ein:

Besuchen Sie die folgende Seite für Anweisungen: UID-Nr. Eintragen

Die Bestätigung, dass Sie bereits im Vorjahr eine gültige UID hatten, senden Sie bitte an support@yumpu.com.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?